Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hotel Möschberg KLG
AGB Hotel Möschberg KLG Seminare pdf
Hotel Möschberg KLG, Möschberg 7b, 3506 Grosshöchstetten
Telefon: 0041 +31 710 22 22
MwSt CHE-206.302.653
Geltungsbereich Seminare
Wir freuen uns, wenn Sie einen Aufenthalt bei uns planen und danken Ihnen für Ihr Vertrauen. Die durch das Hotel Möschberg und den Auftraggeber / die Auftraggeberin (Veranstaltende) schriftlich bestätigten Reservationsvereinbarungen sind verbindlich und die AGB gelten als akzeptiert.
DIENSTLEISTUNGEN (im Preis der Seminarpauschalen inbegriffen)
• Miete Seminarräume und Gruppenarbeitsräume nach Gruppengrösse und Verfügbarkeit
• Technische Hilfsmittel und Moderationskoffer
• Frühstück, Mittagessen und Nachtessen vorwiegend aus biologischen und regionalen Produkten, bei mehrtägigen Seminaren wie vereinbart, bzw. Bio-Mittagessen bei Tagesseminaren
• Bio-Früchte, hausgemachte Bio-Guetzli in den Pausen
• Möschberger Sprudelwasser à discrétion
• Übernachtung im Einzel- oder Doppelzimmer bei mehrtägigen Seminaren
• Parkplatz
HOTELZIMMER
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung:
• ist der Zimmerbezug am Anreisetag spätestens ab 16.00 Uhr garantiert
• ist die Zimmerabgabe am Abreisetag bis 10.00 Uhr
• werden Zimmer – innerhalb der bestätigten Kategorie – nach Verfügbarkeit zugeteilt.
ABHOLDIENST
Hotelbus ab Bahnhof Grosshöchstetten CHF 20.00 pro Fahrt (max. 8 Personen pro Fahrt).
Abholdienste ab Konolfingen, Worb, Belp Flughafen, Bern oder andernorts nach Absprache.
PREISE
Die Preise verstehen sich pro Person und Tag, inklusive Taxen und MwSt. bei einer Reservation für mindestens 12 Personen. Bei einem Besuch von weniger als 12 Personen berechnen wir pro Minderbelegung ein Zuschlag von CHF 85.00 pro Seminartag mit Übernachtung, resp. CHF 32.00 pro Abreisetag und CHF 50.00 pro Tagesseminar. Dieser Zuschlag entfällt, falls eine weitere Gruppe im Hotel ist. Der Zuschlag wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
ZAHLUNG
Das Hotel Möschberg kann ganze oder teilweise Vorauszahlungen im Umfang der Reservation verlangen. Rechnungen werden am Abreisetag bezahlt (gängige Kreditkarten werden akzeptiert) bzw. sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei später beglichenen Rechnungen wird eine Mahngebühr erhoben.
Die Veranstaltenden haften für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der einzelnen Teilnehmenden. Sind die Veranstaltenden im Ausland ansässig, behält sich das Hotel das Recht vor, den gesamten Rechnungsbetrag von der Garantie-Kreditkarte abzubuchen.
ANNULLATIONEN
Muss eine Reservation rückgängig gemacht werden, so ist das Hotel Möschberg sofort schriftlich zu informieren (per Post oder Mail). Je später die Annullation erfolgt desto grösser wird der Schaden, weil keine Neubelegung mehr möglich ist und eventuell bereits konkrete Aufwendungen getätigt wurden. Bei Abmeldungen verrechnen wir eine Entschädigung, falls kein entsprechender Ersatz gefunden wird.
Zeitfenster vor dem geplanten Anlass | Entschädigung |
nach definitiver Reservation | 20% der gebuchten Leistung |
1 bis 2 Monate | 40% der gebuchten Leistung |
1 Monat und kürzer | 80% der gebuchten Leistung |
bei vorzeitiger Abreise | 100% der gebuchten Leistung |
Weicht die definitive Zahl der Teilnehmenden von der Reservation ab, so kann das für das Hotel Möschberg ausserordentliche Aufwendungen erzeugen. Erhöht sich die Zahl der Teilnehmenden, wird nach der tatsächlichen Anzahl Personen abgerechnet. Liegt die Anzahl Personen tiefer, wird mindestens die vereinbarte Leistung für die definitiv gemeldete Personenzahl zu 80 % in Rechnung gestellt.
SORGFALTSPFLICHT
Sämtliche Räume sind durch die Gäste mit Sorgfalt zu benützen. Für verursachte Sachschäden müssen die Gäste, bzw. die Veranstaltenden, die Firma aufkommen. Das Hotel Möschberg lehnt jede Haftung für Diebstahl ab.
BITTE BEACHTEN
Die Gäste verpflegen sich im Hotel Möschberg und bringen weder Lebensmittel noch Getränke mit. Haben Sie spezielle Wünsche, so teilen Sie uns dies bitte mit und wir werden gerne versuchen Ihre Anliegen zu erfüllen. Werden trotzdem andere Getränke oder Lebensmittel mitgebracht, wird ein angemessener Betrag für Infrastruktur, Personal, Reinigung und Entsorgung in Rechnung gestellt.